Familie

Ausbauoffensive  

15a-Vereinbarung legt Schwerpunkt auf neue Betreuungsplätze für Unter-Drei-Jährige und bringt Ausweitung der Öffnungszeiten

Die Bundesregierung stellt insgesamt 55 Millionen Euro an Fördermittel für die Kinderbetreung zur Verfügung, dass die zuständigen Bundesländern in gleicher Höhe kofinanzieren. Für die Jahre 2012 bis 2014 sind Zuschüsse von jährlich 15 Millionen Euro verfügbar. Dazu kommen zehn Millionen Euro, die für heuer begonnene Projekte ausgeschüttet werden.

Der Schwerpunkt der Ausbau-Offensive liegt bei den Unter-Drei-Jährigen. Die Länder können nur maximal 25 Prozent des Zuschusses für die Drei- bis Sechsjährigen verwenden, jedoch bis zu 100 Prozent für die Unter-Drei-Jährigen. Bis Ende 2014 soll deren Betreuungsquote von 19 auf rund 28 Prozent unter Berücksichtigung der Tageseltern steigen, somit sich Österreich dem Barcelona-Ziel der EU (33 Prozent) auch in dieser Altersgruppe annähert. Da bei den Drei- bis Sechsjährigen das Barcelona-Ziel mit 93, 4 Prozent bereits übertroffen wurde, sollen hier künftig nur noch Betreuungsplätze zur Schließung von regionalen Betreuungslücken gefördert werden.

Längere Öffnungszeiten über Stufenplan

Neu ist, dass ab dem Kindergartenjahr 2013/2014 nur noch Kinderbetreuungsplätze gefördert werden, die zumindest 47 Wochen im Kindergartenjahr geöffnet haben. Dies erfolgt über einen Stufenplan, der die schrittweise Erweiterung der Jahresöffnungszeiten berücksichtigt. Im bereits begonnenen Kindergartenjahr 2011/2012 müssen es mindestens 37 Wochen sein. Ab 2012/2013 mindestens 44 Wochen und ab dem übernächsten Jahr mindestens 47 Wochen.

Da die Erweiterung der Öffnungszeiten bei den Ländern und Gemeinden auch erhöhte Personalkosten mit sich bringt, können unter bestimmten Voraussetzungen auch diese gefördert werden. Die Länder können dafür heuer und nächstes Jahr jeweils 20 Prozent des Zweckzuschusses des Bundes, im Jahr 2013 zehn Prozent und im Jahr 2014 fünf Prozent des Zweckzuschusses des Bundes verwenden. Dafür gelten aber zwei Kriterien: Die Betreuungseinrichtung muss mindestens 47 Wochen im Kindergartenjahr und mindestens vier Wochen länger als im vorangegangenen Kindergartenjahr geöffnet haben sowie mindestens 30 Stunden wöchentlich und mindestens fünf Stunden wöchentlich mehr geöffent haben als im vorangegangenen Kindergartenjahr.

Ebenfalls neu ist die Förderung von gemeindeübergreifenden Kooperationen, um eine ganzjährige Kinderbetreuung zu sichern. So können sich mehrere Betreuungseinrichtungen nach Absprache mit den Eltern darauf einigen, dass Kinder, für die ein zusätzlicher Betreuungsplatz geschaffen wurde, altersübergreifend an einem gemeinsam vereinbarten Standort betreut werden. Dieses Angebot gewährleistet in ländlichen Regionen einen effizienten Einsatz der Fördermittel.

Förder-Plus für Tagesmütter/-väter-Angebote

Es gibt auch einen neuen Förderschwerpunkt für Tageseltern: Für Investitionen zur Schaffung von entsprechenden Betreuungsangeboten wird ein Zweckzuschuss an die Länder von 750 Euro für jede zusätzlich beschäftigte Tagesmutter gewährt. Darüber hinaus werden Ausbildungslehrgänge für Tagesmütter mit 750 Euro (pro Person und Lehrgang als Verrechnungsgröße) gefördert, die nach den landesinterenen Bestimmungen durchgeführt werden. Für jene Ausbildungsträger, die das neu entwickelte Curriculum des Familienministeriums übernehmen und dafür mit einem Gütesiegel ausgezeichnet wurden, wird dieser Zuschuss auf 1.000 Euro pro Kursteilnehmer/-in aufgestockt.

Ein weiteres Ziel der 15a-Vereinbarung ist die Sicherung der Betreuungsqualität bei Kinderbetreuungsangeboten. Im Einvernehmen mit den Ländern sollen erstmals bundesweite Empfehlungen über Mindeststandards in der Kinderbetreuung erarbeitet werden.

 

 

 

 

Kontakt

Birgit Schmid, Abt. Jugendwohlfahrt und Kinderrechte: post@II2.bmwfj.gv.at

Letzte Änderung am: 10.10.2011 14:26