Familie

Förderung 

Ziel der Kinderbetreuungsförderung ist die Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf durch die Förderung bedarfsgerechter Kinderbetreuungsplätze, wobei die bedarfsgerechte Flexibilität der Kinderbetreuungseinrichtungen besonders berücksichtigt wird.

Gemeinnützige Einrichtungen, etwa auch Elterninitiativen, die innovative Kinderbetreuungsangebote gemäß den kundgemachten Richtlinien durchführen, können auf Antrag gefördert werden.

Die Richtlinien zur Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf durch Ausweitung der Kinderbetreuung gemäß des § 39 m des Familienlastenausgleichsgesetzes 1968 wurden mit Inkrafttreten per 1. September 2009 dahingehend geändert, dass zusätzlich die betriebliche Kinderbetreuung und die Ausbildung von Tagesmütterm/-vätern gefördert werden können.

Die Abwicklung dieser Förderung erfolgt durch die Familie & Beruf Management GmbH.

Familie & Beruf Management GmbH
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