Familie

Befreiung von der Kindergartenverpflichtung 

Ab September 2010 gilt für alle Kinder die bis 31. August ihr 5. Lebensjahr vollenden, eine Pflicht zum Besuch einer institutionellen Kinderbetreuungseinrichtung. Der halbtägige Kindergartenbesuch umfasst mindestens 16 bis 20 Stunden pro Woche und wird von September bis Juni mit Ausnahme der Schulferien verpflichtend. Ergänzend zur Ferienzeit und den schulfreien Tagen kann auch ein Urlaub im Umfang von 3 Wochen in Anspruch genommen werden.

Sollte Ihrem Kind nach Ihrer Einschätzung aufgrund seines sonderpädagogischen Förderbedarfes der Besuch des Kindergartens nicht zumutbar sein, können Sie als Elternteil einen Antrag auf Befreiung von der Kindergartenpflicht stellen und Ihr Kind zu Hause betreuen. 

Weitere Informationen finden Sie im Folder!

Folder Es ist normal, verschieden zu sein! Kinder mit sonderpädagogischen Förderbedarf im Kindergarten

Kontakt

Birgit Schmid, Abteilung Jugendwohlfahrt und Kinderrechte: post@II2.bmwfj.gv.at

Letzte Änderung am: 28.05.2010 13:49