Es ist für das weitere Leben aller Beteiligten wichtig, wie eine Beziehung aufgelöst wird. Dafür Beratung in Anspruch zu nehmen, ist eine reife Form der Konfliktlösung, die zunehmend mehr Menschen in Anspruch nehmen: 16 Prozent der jährlich in den vom BMWFJ geförderten Beratungsstellen durchgeführten 450.000 Beratungen helfen bei Scheidung oder Trennung.
83 Familienberatungsstellen sind direkt an den Bezirksgerichten angesiedelt.
Was ist das Angebot?
Man kann sich aussprechen, jemand hört aufmerksam zu und man erhält wichtige Informationen, die die eigene Entscheidung erleichtern - und helfen können, wichtige Fragen sachlich anzugehen:
- Wie werde ich den Übergang in mein neues Leben konkret gestalten?
- Wie bleibt die Beziehung zu den gemeinsamen Kindern erhalten?
- Welche materiellen und rechtlichen Fragen sind für mich noch offen?
- Wie lerne ich, in schwierigen Zeiten mit meinen Gefühlen besser umzugehen?
Das Beraterteam unterliegt selbstverständlich der Verschwiegenheitspflicht und Sie haben das Recht, anonym zu bleiben. Sie werden grundsätzlich zu zweit beraten. Ein/e Eheberater/-in bzw. Sozialarbeiter/-in erfasst behutsam die seelischen Komponenten Ihrer beabsichtigten Trennung - ein/e Jurist/-in geht auf Ihre rechtlichen Fragen ein.
Ablauf
An allen Amtstagen, auch ohne Voranmeldung.
Kosten
Die Beratung ist für Sie grundsätzlich kostenlos.
Wo?
Fragen Sie bei Ihrem zuständigen Bezirksgericht (Wohnsitz), bzw. informieren Sie sich über die Serviceangebote der Familienberatungsstellen.