Forschung & Innovation

Innovationsscheck PLUS € 10.000,-- (mit Selbstbehalt) 

Wer wird gefördert?

Kleine und mittlere Unternehmen in Österreich die ihre Forschungs- und Innovationsleistungen noch weiter vertiefen und vom Know-how der Forschungseinrichtungen profitieren wollen.

Wie wird gefördert?

Mit dem Innovationsscheck PLUS können Unternehmen mit einer bereits im Antrag zu bestimmenden einlöseberechtigten Forschungseinrichtung (außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Fachhochschulen und Universitäten) 80 Prozent deren Beratungsleistungen (gemäß einer Leistungsvereinbarung) im Wert von bis zu 10.000,- Euro bezahlen.

Für 10.000,- Euro Förderung sind förderbare Projektkosten in der Höhe von 12.500,- Euro erforderlich. 20 Prozent der Kosten (2.500,- Euro) werden vom Unternehmen getragen. Kosten unter 12.500,- Euro werden aliquot unterstützt.

Was wird gefördert?

  • Forschungsbasierte Ideenstudien (z.B. Konzeptentwicklungen, thematisch und technologisch offene bzw. auch nicht technologische Vor- und begleitende Studien, Vorarbeiten für technologische Problemlösungen) sowie Forschungsarbeiten zur Umsetzung innovativer Ideen
  • Vorbereitungsarbeiten für ein Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsvorhaben
  • Entwicklung von neuartigen Algorithmen und Methoden
  • Vorbereitung und Einleitung von patentierbaren Entwicklungen
  • Unterstützung bei der Prototypenentwicklung
  • Konzepte für technisches Innovationsmanagement (vor allem im Zusammenhang mit Analysen zum Innovationspotential des Unternehmens)

Ein Unternehmen kann einen Innovationsscheck € 5.000,-- oder einen Innovationsscheck PLUS € 10.000,-- (mit Selbstbehalt) pro Jahr erhalten.

Mit Wirksamkeit 1.1.2012 treten angepasste Sonderrichtlinien für das Programm Innovationsscheck PLUS € 10.000,-- mit einer Laufzeit bis 31.12.2013 in Kraft.

NEU: Eine Beantragung eines Innovationsschecks PLUS € 10.000,-- mit der gleichen Forschungseinrichtung ist einmalig, in einem darauffolgenden Kalenderjahr, nach Abschluss eines Innovationsschecks € 5.000,-- möglich.

Der Innovationsscheck PLUS € 10.000,-- wird unbürokratisch bei der Österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) beantragt und ist eine Initiative des Bundesministeriums für Wirtschaft, Familie und Jugend.

Kontakt

Silvia Schmöller: post@c111.bmwfj.gv.at

Letzte Änderung am: 16.01.2012 17:20