Forschung & Innovation

Dienstleistungsinitiative 

Die Dienstleistungsinitiative (DL-I) des Bundesministeriums für Wirtschaft, Familie und Jugend (BMWFJ) dient der Förderung von innovativen Dienstleistungsprojekten. Die Abwicklung erfolgt durch die FFG.

Ziel der Dienstleistungsinitiative des BMWFJ ist es,

  • durch verstärkte Förderung von Dienstleistungsinnovationen, die Produktivität, Wertschöpfung und Exporte von Dienstleistungsunternehmen sowie
  • von jenen Unternehmen im produzierenden Sektoren, die sich mit produktbegleitenden Dienstleistungen beschäftigen, zu erhöhen.

Dadurch sollen auch positive Effekte auf Beschäftigung und Wohlstand erzielt werden.

 Es können z.B.

  • innovative Dienstleistungen für neue Erbringungskanäle (Telebanking, neue Modelle für Internetvertrieb, mobile Dienste etc),
  • neue Dienstleistungskonzepte im Tourismus,
  • neue Businessmodelle (Budget airlines, Photo sharing etc) oder
  • organisationale Innovationen

gefördert werden.

 Mit Hilfe der Dienstleistungsinitiative soll eine höhere "Awareness" für das Potenzial von „Dienstleistungsinnovationen“ geschafffen werden und auf die Förderungsmöglichkeiten durch mehrere Instrumente der FFG verwiesen werden. Es sollen verstärkt auch unkonventionelle Projekte angesprochen werden, die bisher mit „typischer FFG-Förderung“ nicht assoziiert wurden.

 Umgesetzt wird die Dienstleistungsinitiative im Rahmen von laufenden Förderprogrammen der FFG nach den bestehenden Richtlinien und Abwicklungsstandards. Hierzu wurden DL-I Elemente in der COIN – Programmlinie "Kooperation und Netzwerke" (Bereich Strukturprogramme) und in der antragsorientierten Projektförderung (Bereich Basisprogramme) implementiert

 Nähere Informationen sowie Kontaktmöglichkeiten mit der Abwicklungsstelle werden auf der Webseite der FFG zur DL-I bereitgestellt.

FFG-Hotline zur Dienstleistungsinitiative

Per Telefon: +43 (0)5 7755 - 7711

Per Email: dienstleistungsinitiative@ffg.at

Kontakt

Christiph Raber: post@c110.bmwfj.gv.at

Letzte Änderung am: 28.11.2011 17:23