Forschung & Innovation

Richtlinien zur Förderung der wirtschaftlich-technischen Forschung und Technologieentwicklung (FTE-Richtlinien) 

Aufgrund des § 15 Abs. 1 Forschungs- und Technologieförderungsgesetz (FTFG) BGBl. Nr. 658/1987, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 11/2006 wurden am 27. 9. 2006 vom Bundesminister für Verkehr, Technologie und Innovation bzw. am 28. 9. 2006 vom Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend jeweils für ihren Wirkungsbereich inhaltlich gleichlautende Richtlinien zur Förderung der wirtschaftlich-technischen Forschung und Technologieentwicklung (FTE-Richtlinien) erlassen. Die Richtlinien wurden gemäß den europäischen Rechtsvorschriften bei der Europäischen Kommission notifiziert und von dieser am 11. 8. 2006 genehmigt.

Die Richtlinien bilden die Grundlage zur Abwicklung (bzw. Übertragung zur Abwicklung an geeignete Fördereinrichtungen) von Forschungs- und Technologieförderprogrammen gem. § 11 Z. 1 bis 5 FTFG im jeweiligen Verantwortungsbereich der beiden Bundesminister. Entsprechend § 15 Abs. 2 FTFG wird der Volltext der FTE-Richtlinien hier zum Download bereit gestellt.

Kontakt

Technisch-wirtschaftliche Forschung: post@c19.bmwfj.gv.at

Weiterführende Informationen

Letzte Änderung am: 18.05.2011 12:42