Jugend

Wählen mit 16 

Am 6. Juni 2007 hat der Nationalrat einer breiten Wahlrechtsreform zugestimmt. Die wichtigste Änderung: Das aktive Wahlrecht (wählen zu dürfen) wurde auf 16 Jahre abgesenkt.

Für bundesweite Wahlen gelten folgende Regelungen.

Nationalratswahl

Gewählt wird die Zusammensetzung des Nationalrates (Parlaments), der aus 183 Abgeordneten besteht. Aktiv wahlberechtigt sind österreichische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger (die spätestens am Tag der Nationalratswahl das 16. Lebensjahr vollendet haben). Das passive Wahlrecht (gewählt werden zu dürfen) erlangt, wer am Stichtag der Wahl die österreichische Staatsbürgerschaft besitzt und spätestens am Tag der Wahl das 18. Lebensjahr vollendet.

Europawahl

Gewählt werden die Abgeordneten des Europäischen Parlaments. Zur Teilnahme an der Europawahl (aktives Wahlrecht) sind Personen berechtigt,

  • wenn sie spätestens am Tag der Wahl ihren 16. Geburtstag feiern
  • Österreicherinnen und Österreicher, Auslandsösterreicher/innen oder Unionsbürger/innen mit Wohnsitz in Österreich sind
  • und am Stichtag in die Wählerevidenz/Europa-Wählerevidenz einer österreichischen Gemeinde eingetragen sind.

Um bei der Europawahl gewählt werden zu können (passives Wahlrecht), muss man am Stichtag der Wahl in die Europa-Wählerevidenz eingetragen und spätestens am Tag der Wahl das 18. Lebensjahr vollendet haben.

Bundespräsidentenwahl

Auch für die Bundespräsidentenwahl gilt für österreichische Staatsbürger/innen das aktive Wahlrecht ab 16 Jahren. Um sich als Bundespräsident/in wählen lassen zu können, muss man allerdings bereits 35 Jahre alt sein (spätestens am Wahltag den 35. Geburtstag feiern).

Wahlpflicht?

Für alle Wahlen gilt: Es besteht in Österreich keine Wahlpflicht.

Briefwahl

Das Wahlrecht kann man nunmehr sowohl im Inland, als auch im Ausland mittels Briefwahl ausüben. Hiefür wird eine Wahlkarte benötigt, die man bei der Gemeinde, in deren Wählerevidenz man eingetragen ist, mündlich oder schriftlich beantragen kann. Schriftlich können Wahlkarten bis zum vierten Tag vor dem Wahltag beantragt werden, mündlich bis zum zweiten Tag vor dem Wahltag, 12.00 Uhr.

Auslandsösterreicher/innen können die Wahlkarte auch im Weg einer österreichischen Vertretungsbehörde im Ausland anfordern.

Die Wahlkarte muss im Postweg, allenfalls im Weg einer österreichischen Vertretungsbehörde, an die zuständige Bezirkswahlbehörde übermittelt werden. Sie muss spätestens am achten Tag nach dem Wahltag bis 14.00 Uhr dort einlangen, um in die Ergebnisermittlung einbezogen werden zu können.

Informationen betreffend die Öffnungszeiten österreichischer Vertretungsbehörden im Ausland können Sie der Website des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten entnehmen.