Der Jugendredewettbewerb wurde 1952 von den Vereinten Nationen ins Leben gerufen und ist seither ein Gemeinschaftsprojekt des Jugendministeriums und der Jugendreferate der Bundesländer. In Bezirks- und Landeswettbewerben werden in verschiedenen Redekategorien Landessieger/innen ermittelt, die beim Bundes-Redewettbewerb antreten können. Die Landesbewerbe werden von den Landesjugendreferaten veranstaltet, die auch attraktive Preise vergeben.
Kuratorium
Unter dem Vorsitz der Abteilung Jugendpolitik des Ministeriums bestimmt ein Kuratorium die Themen des Redewettbewerbes. Das Kuratorium setzt sich u.a. aus Vertreter/innen mehrer Ministerien, den Landesjugendreferaten der Bundesländer und der Landwirtschaftskammern, der Österreichischen Gewerkschaftsjugend und der Bundes-Jugendvertretung zusammen.
Teilnahmemöglichkeit
Zur Teilnahme am Redewettbewerb sind eingeladen:
- Schülerinnen und Schüler der höheren Schulen
- Schülerinnen und Schüler der mittleren Schulen
- Werktätige Jugendliche sowie Schülerinnen und Schüler der Berufsschulen
- Schülerinnen und Schüler der 8. Schulstufe und der Polytechnischen Schulen (incl. Alternativformen)
- Angehörige der ländlichen Jugend
In den einzelnen Kategorien finden Bundesendbewerbe statt. Wer schon einmal an einem dieser Endbewerbe teilgenommen hat, kann nicht noch einmal in derselben Kategorie antreten.
Eine Teilnahme von Schüler/innen österreichischer Schulen aus dem Ausland am Redewettbewerb ist ebenfalls möglich.
Bewertung
Sowohl bei den Landesbewerben als auch beim Bundesbewerb bewertet eine jährlich neu und unterschiedlich besetzte Fachjury den Aufbau, den Inhalt sowie die Originalität der Rede, die Präsentation und rhetorischen Fähigkeiten.
Um allen Teilnehmer/innen die gleiche Chance zu geben, sind die Rahmenbedingungen (Rede am Pult, mit Mikrofon,...) für alle gleich.
Klassische Rede
Die "klassische Rede" ist eine der möglichen Redekategorien beim Redewettbewerb. Neun Themen werden jährlich neu vorgegeben, die Teilnehmer/innen können ihr Redethema aber frei wählen. Die klassische Rede muss mindestens sechs und darf nicht länger als acht Minuten dauern. Es muss frei gesprochen werden. Außer einem Konzept sind keine weiteren Hilfsmittel erlaubt. Nach dem Vortrag werden drei Fragen gestellt. Wie man sich dort bewährt, ist ein Kriterium bei der Jurybewertung.
Neues Sprachrohr
Die Kategorie "Neues Sprachrohr" wurde erst 1996 eingeführt. Aufgabe beim neuen Sprachrohr ist die Vermittlung von Texten und Inhalten in Versform, als Kurzkabarett, mit Musikbegleitung oder in einer selbstgewählten originellen Form. Der Inhalt muss in neuer, selbst festgelegter Weise bearbeitet werden (keine Kopie oder Reproduktion; zu vorhandenen Melodien ist ein neuer Text erlaubt). Die Gruppe darf aus maximal vier Personen bestehen. Die Dauer der Darbietung darf acht Minuten nicht überschreiten.
Spontanrede
Die Spontanrede ist wohl die schwierigste Kategorie beim Redewettbewerb. Hier kann spontan zu einem Thema Stellung genommen werden. Der Themenschwerpunkt kann aus einigen vorgegebenen Schwerpunkten frei gewählt werden (Beim Bundesbewerb muss ein anderer Themenschwerpunkt als beim Landesbewerb gewählt werden.) Der Titel der Rede wird gezogen. Nach nur fünf Minuten Vorbereitungszeit ist ein Kurzrede von mindestens zwei bis maximal vier Minuten zu halten. Im Anschluss daran wird eine Frage gestellt. Wie man sich dort bewährt, ist ein Kriterium bei der Jurybewertung.