Förderungsansuchen gemäß Bundes-Jugendförderungsgesetz
Ansuchen können eingebracht werden für
- Projekte der Kinder- und Jugendarbeit
- besondere Anliegen der Kinder- und Jugendarbeit
- Basisförderung
- Basis- und Projektförderung (nur für parteipolitische Jugendorganisationen)
- besondere Anliegen der Kinder- und Jugendarbeit – Mitgliedsbeitrag (nur für Jugendorganisationen, welche Basisförderung beziehen und Mitglied bei der Geschäftsstelle der Bundes-Jugendvertretung sind)
Welches Ansuchen für welchen Zweck benötigt wird, entnehmen Sie bitte den Richtlinien zur Förderung der außerschulischen Jugenderziehung und Jugendarbeit.
In der Regel (Normalfall) wird jenes für "Projekte der Jugendarbeit" zu verwenden sein.
Antragstellung
Der Antrag ist von den in Geldangelegenheiten zeichnungsberechtigten Organen der Organisation laut gültiger Amtsbestätigung zu unterzeichnen. Folgende Beilagen sind erforderlich:
- Vereinsstatuten
- Nichtuntersagungsbescheid
- aktuelle Amtsbestätigung
- Finanzplan des Projektes bzw. der Gesamtkostenplan
- detaillierte Beschreibung des Projektes
Senden Sie diese an die Abteilung Jugendpolitik. Die genaue Adresse ist im Antragsformular ersichtlich.
Bei den Ansuchen für Basisförderung, Basis- und Projektförderung, für besondere Anliegen der Kinder- und Jugendarbeit – Mitgliedsbeitrag müssen zu den oben genannten geforderten Beilagen noch weitere beigelegt werden. Eine Übersicht über die benötigten Beilagen findet sich auf der letzten Seite des jeweiligen Ansuchens.