Jugend

Qualitätssicherung 

Qualitätssicherung für Antragstellende von Basisförderung

Das Bundes-Jugendförderungsgesetz sieht vor, dass eine Basisförderung nur jenen Jugendorganisationen zu gewähren ist, die - neben einer Reihe anderer Bedingungen - eine kontinuierliche Qualitätssicherung gemäß § 6 Abs. 1 Z 6 B-JFG bzw. gemäß § 13 Abs. 4 der Richtlinien des B-JFG ihrer Arbeit durchführen. Im Hinblick darauf sowie auf die grundsätzliche Sinnhaftigkeit und Notwendigkeit einer Qualitätssicherung in der verbandlichen Jugendarbeit wurden in den vergangenen Jahren bereits eine Reihe von Maßnahmen und Aktivitäten gesetzt, die alle zum Ziele hatten, hierfür Möglichkeiten, Wege, Methoden, Standards, etc. zu finden.

Selbstevaluation

Eine zentrale Aussage dieser Kooperationsprojekte ist die Empfehlung des Weges der Selbstevaluation.

Der vom früheren Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz herausgegebene und vom Fachbereich "Forschung & Bildung" der Katholischen Jugend Österreichs erstellte und hier zum Download bereitliegende Behelf "Selbstevaluation - Anregungen für Maßnahmen zur Qualitätssicherung in der verbandlichen Jugendarbeit", bietet eine Zusammenfassung der theoretischen Grundlagen der Selbstevaluation. Weiters enthält er Praxis-Anregungen und einen Leitfaden für Selbstevaluation sowie eine Reihe von Beispielen für Arbeitsinstrumente.

Formblatt für den Nachweis der Durchführung einer kontinuierlichen Qualitätssicherung

Dieses Formblatt ist für die Förderungseinreichung gemäß gem. § 13 Abs. 4 der Richtlinien des Bundes-Jugendförderungsgesetzes verpflichtend  auszufüllen und gemeinsam mit dem Ansuchen um Basisförderung einzureichen.