Jugend

Jugendförderung 

Die finanzielle Förderung von Jugendorganisationen, Jugendinitiativen, Vereinen bzw. Jugendprojekten ist ein wichtiges Instrument der Jugendpolitik des BMWFJ.

Das Bundes-Jugendförderungsgesetz zusammen mit den dazu erlassenen Richtlinien, regelt dieses Instrument sehr detailliert: Die zu erfüllenden Grundsätze der Jugendarbeit, die möglichen Förderungsempfänger sowie die Voraussetzungen sind taxativ genannt. Darüber hinaus wird dem Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend die Möglichkeit eingeräumt, Förderschwerpunkte vorzusehen.

Gemäß Bundesverfassung liegt die Zuständigkeit für die außerschulische Kinder- und Jugendarbeit bei den Bundesländern. Neben den Förderungen für bundesweit tätige Organisationen und für Projekte mit bundesweiter Bedeutung, kommt somit den Fördermitteln der Bundesländer und der Gemeinden essentielle Bedeutung zu: sie ermöglichen es, dass es ein de facto flächendeckendes Angebot für alle jungen Menschen in Österreich gibt.

Darüber hinaus stellt das EU-Programm „Jugend in Aktion“ Mittel für internationale Jugendprojekte aber auch lokale Jugendinitiativen zu "europäischen" Themen, Jugendmultiplikatorentrainings und Jugendinformationsprojekte zur Verfügung.

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Schwerpunkte für die Jugendförderung

Für die Jahre 2012 bis 2014 sind für Förderungen gemäß Bundes-Jugendförderungsgesetz eigene Förderschwerpunkte vorgesehen.

Kontakt

Wolfgang Fürnweger, Abteilung Jugendpolitik: post@ii5.bmwfj.gv.at

Letzte Änderung am: 15.01.2013 11:40