Jugend

Bundes-Jugendvertretung 

In der Bundes-Jugendvertretung sind die verbandlichen Jugendorganisationen sowie auch Repräsentantinnen und Repräsentanten der offenen Jugendarbeit vertreten. Das Gesetz sieht unter anderem vor, dass in Angelegenheiten, die die Interessen der österreichischen Jugend betreffen, die Bundes-Jugendvertretung (BJV) den gesetzlichen Interessensvertretungen der Dienstnehmer/innen, der Wirtschaftstreibenden, der Landwirtinnen und Landwirte und des Österreichischen Seniorenrates gleichgestellt ist.

Mit 1. Jänner 2001 ist das Bundes-Jugendvertretungsgesetz in Kraft getreten, das die Mitbestimmung der Jugend auf Bundesebene neu regelt. Am 10. Dezember 2001 fand die konstituierende Sitzung des Präsidiums der Bundes-Jugendvertretung statt. 

Kontakt

Bundes-Jugendvertretung
Praterstraße 70/13
1020 Wien

Tel.: +43 1 214 44 99
Fax: +43 1 214 44 99 - 10
E-Mail: office@jugendvertretung.at

Letzte Änderung am: 26.11.2009 11:48