Der Bereich des Bundesministeriums für Wirtschaft, Familie und Jugend umfasst zur Zeit ca. 110 Bundesgesetze, 625 Verordnungen und zahlreiche Kundmachungen sowie bilaterale und multilaterale Abkommen, die im Bundesgesetzblatt kundgemacht sind.
Darüber hinaus gibt es eine Reihe von Verordnungen (v.a. aus dem Energiepreissektor), die im Amtsblatt zur "Wiener Zeitung" kundgemacht sind.
Zum Inhalt:
Hier finden Sie aus dem Bereich des Bundesministeriums für Wirtschaft, Familie und Jugend Informationen über
das sind ausgearbeitete Vorschläge von Rechtsvorschriften, die sich in einem Stadium der Begutachtung befinden und daher noch überarbeitet werden können;
das sind von der Bundesregierung im Ministerrat verabschiedete Gesetzesentwürfe, die dem Parlament zur weiteren Behandlung übermittelt worden sind;
das sind nach ihrer verfassungskonformen Erlassung im Bundesgesetzblatt veröffentlichte Gesetze, Verordnungen, Staatsverträge oder Kundmachungen.
Weiterführende Informationen:
Alle anderen im Bundesgesetzblatt kundgemachten Rechtsvorschriften finden Sie in ihrer aktuellen Fassung (mit einer kleinen zeitlichen Verzögerung) im Rechtsinformationssystem (RIS) des Bundeskanzleramtes unter "Bundesrecht".
Allgemeine Anfragen zu Rechtsvorschriften des Bundesministeriums für Wirtschaft, Familie und Jugend richten Sie bitte an die Abteilung "Allgemeine Rechtsangelegenheiten und Legistik": post@pers6.bmwfj.gv.at.