Erdölbevorratungsgesetz 2012-EBG 2012
Der Entwurf dient zur Umsetzung europarechtlicher Rechtsakte. Gleichzeitig erfolgt eine Neukodifizierung der Rechtsmaterie.
Änderung der Verordnung Standesregeln für Tankstellenbetreiber
Mit dem Verordnungsentwurf soll sichergestellt werden, dass Tankstellenbetreiber die Preise beispielsweise zu Fronleichnam innerhalb des Zeitraumes von Mittwoch, dem 6. Juni 11.00 Uhr, bis Sonntag, dem 10. Juni 24.00 Uhr, nicht verändern, um gerade in diesem Zeitraum einen klaren Überblick über gleichbleibende Preise zu ermöglichen und Preisspitzen zu verhindern. Dies sollte auch für den Sommerferienbeginn in den Bundesländern und für starke Reisewochenenden im kommenden Jahr sichergestellt werden. Ausnahmen davon für KMU werden in die Bestimmung aufgenommen, um Härten für kleine Tankstellenbetreiber zu verhindern.
Änderung der Gewerbeordnung 1994
Hinsichtlich der erforderlichen Harmonisierung mit dem Gemeinschaftsrecht enthält der Entwurf folgende Maßnahmen:
- EWR-bezogene Staatsbürgerschafts- und Sitzanforderungen werden auf Schweizer Bürger und juristische Personen mit Sitz in der Schweiz ausgedehnt.
- Entfall der Geschäftsführerbestellung im Inland bei Sitz im EWR oder der Schweiz.
- Wegfall des gesonderten Anerkennungsverfahrens für ausländische Ausbildungen.
- Anpassung von Fremdenführerbestimmungen, die der Dienstleistungsrichtlinie widersprechen.
- Ausweitung des Anwendungsbereichs der Qualifikationsanerkennungsregelungen auf begünstigte Drittstaats-angehörige bzw. Staatenlose.
- Gleichhaltungsverfahren auch bei Planung von Hochbauten.
- Entfall des Versandhandelsverbotes für Kontaktlinsen.
Mit Blick auf die Umsetzung eines weiteren Schritts zur von den Ländern geforderten Deregulierung von Bundesrecht im Bereich des Gewerberechts umfasst der Entwurf:
- Automatische Endigung der Gewerbeberechtigung bei Nichteröffnung oder Aufhebung des Insolvenzverfahrens mangels kostendeckenden Vermögens.
- Entfall der Reglementierung für das Berufsfotografengewerbe, dieses Gewerbe soll in Zukunft als freies Gewerbe angetreten werden können; damit wird auch die aktuelle Unterscheidung zwischen dem Berufsfotografengewerbe und dem - schon gegenwärtigen freien - Pressefotografengewerbe hinfällig werden.
- Vereinfachung der Kundmachungsbestimmungen im betriebsanlagenrechtlichen Verfahren.
Der Entwurf enthält weiter:
- Übertragung der Vollziehung betreffend Anerkennung von ausländischen Ausbildungsnachweisen vom Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend an den Landeshauptmann.
- Klarstellung zur Berufsbezeichnung „Baumeister“ und Einführung der Berufsbezeichnungen „Holzbau-Meister“ und „Baugewerbetreibender“.
- Vollständiger Ersatz der Berufsbezeichnung „Blumenbinder (Floristen)“ durch die Berufsbezeichnung „Florist“.
- Schaffen einer Haftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden für das Baumeistergewerbe und die dem Baumeistergewerbe entstammenden Teilgewerbe.
- Erfassen von Werbeveranstaltungen, die im Inland angeboten und im Ausland durchgeführt werden, durch Aufnahme einer Anzeigepflicht des Anbietens einer Werbeveranstaltung in solchen Fällen.
- Praktikablere Gestaltung bei teilweiser Prüfungsablegung.
Schließlich wird der Entwurf zum Anlass genommen, diverse veraltete Verweiszitate zu aktualisieren und gegenstandslos gewordene Bestimmungen legistisch zu bereinigen.
Sicherheitskontrollgesetz 2012 - SKG 2012
Ziel des Entwurfs ist die Anpassung der österreichischen Rechtslage an die neuen völkerrechtlichen und europarechtlichen Erfordernisse sowie die Bereinigung dadurch obsolet gewordener nationaler Rechtsvorschriften. Der Entwurf hat eine umfassende Neugestaltung der Abschnitte Sicherheitskontrolle und Ausfuhrkontrolle zum Inhalt.
Bundes-Kinder- und Jugendhilfegesetz 2012 – B-KJHG 2012
Mit der Neuformulierung des Bundesgrundsatzgesetzes werden primär folgende Ziele verfolgt:
- Verbesserung des Schutzes von Kindern und Jugendlichen vor Gewalt in der Familie und anderen Gefährdungen
- Impulse für einheitliche Standards und weitere Professionalisierung der Fachkräfte
- Stärkung der Prävention von Erziehungsproblemen
- Konkretisierung der Ziele und Aufgaben
- Verbesserung des Schutzes von Geheimhaltungsinteressen von Klient(inn)en
Während bewährte Rechtsinstitute beibehalten und entsprechend angepasst werden, sollen aber auch Impulse für wesentliche rechtliche Neuerungen gesetzt werden. Die Schwerpunkte der gegenständlichen Gesetzesinitiative betreffen:
- Einführung der Gefährdungsabklärung und Hilfeplanung
- Neuformulierung der Mitteilungspflichten bei vermuteten Kindeswohlgefährdungen
- Einführung der Kinderrechte als handlungsleitende Prinzipien neben dem Kindeswohl
- detailliertere Regelung von Verschwiegenheit, Auskunftsrechten, Dokumentation und Datenschutz
- genauere Definition von Aufgaben und Standards in den verschiedenen
- Leistungsbereichen