Auf Basis der Bundeshaushaltsverordnung 2009 bietet das Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend die Möglichkeit an, dass Rechnungen an die Zentralleitung sowie an die Bundeswettbewerbsbehörde und das Bundesvergabeamt auch in elektronischer Form eingebracht werden können.
Dabei sind folgende Voraussetzungen zu beachten:
- Die Rechnung wird im pdf-Format übermittelt.
- Die Rechnung muss mit einer gültigen elektronischen Signatur versehen sein - lt. Liste der RTR-GmbH gem. § 15 Abs 2 Z 3 SigG.
- Die Rechnung wird über das auf der Homepage das BMWFJ zur Verfügung gestellte Online-Formular BMWFJ e-Rechnung eingebracht.
- Der Rechnungsleger authentifiziert sich mittels Bürgerkartenfunktionalität.
Im Online-Formular sind vom Rechnungsleger die wichtigsten Daten einzugeben sowie die signierte Rechnung als Anhang beizufügen. Das Online-Formular unterstützt den Rechnungsleger mit Hinweisen auf alle notwendigen Eingaben.
Die ins Online-Formular eingegebenen Daten können lokal für eine weitere Verwendung zwischengespeichert werden. Ebenso ist das Einbringen mehrerer Rechnungen hintereinander unterstützt. Das eingebrachte Formular kann überdies lokal als PDF-Dokument abgespeichert werden.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass Rechnungen, die im Rahmen von Förderabrechnungen dem BMWFJ zum Nachweis der widmungsgemäßen Verwendung von Förderungen zur Prüfung vorgelegt werden, nicht im Rahmen des e-Rechnungsservice des BMWFJ elektronisch eingebracht werden dürfen.