Technik & Vermessung

Bauprodukte 

Nach europäischen Standards typengeprüfte und produktionsüberwachte Bauprodukte können EU-weit frei in den Verkehr gebracht werden.

Einmal erbrachte Konformitätsnachweise sind von den Behörden anzuerkennen und brauchen nicht in jedem EU-Mitgliedsstaat neuerlich beantragt werden.

Dazu benötigen Bauprodukte eine verbindliche Produktbegleitinformation mit CE-Kennzeichnung.

Meist sind vorher notifizierte Stellen für die Prüfung, Überwachung und Zertifizierung einzuschalten. Für die Kennzeichnung ist der Hersteller oder sein bevollmächtiger Vertreter selbst verantwortlich.

Mit der Kennzeichnung erklärt der Hersteller oder Bevollmächtigte für sein Produkt alle Anforderungen des anwendbaren Gemeinschaftsrechts einschließlich Konformitätsbewertungsverfahren zu erfüllen. Die Produktbegleitinformation zur CE-Konformitätskennzeichnung gibt verbindliche Auskunft über einzelne harmonisierte Produktleistungsmerkmale. Sie ist auf dem Produkt selbst, auf den kommerziellen Begleitpapieren oder der Verpackung anzubringen.

Kontakt

Dipl.-Ing. Josef Karner: josef.karner@bmwfj.gv.at

Letzte Änderung am: 07.12.2009 16:53