Die dabei zur Anwendung gelangenden Prüfvorschriften werden unter Mitwirkung Österreichs von einer "Ständigen Internationalen Kommission für die Prüfung von Handfeuerwaffen" (Commission Internationale Permanente pour l`épreuve des armesa à feu portatives - C.I.P) erarbeitet, der neben Österreich 13 weitere Mitgliedstaaten beigetreten sind. Die von den Beschussämtern dieser Länder vorgenommenen Prüfungen werden gegenseitig anerkannt.
Somit vereinen sich im österreichischen Beschusswesen, das auf eine mehr als 500 Jahre lange Tradition zurückblicken kann, in der Gegenwart das Prinzip der Produktsicherheit und der Gedanke des freien Warenverkehrs in geradezu idealer Weise.
C.I.P
Commission Internationale Permanente pour l'épreuve des armes à feu portatives kurz C.I.P wurde mit der Convention vom 15. Juli 1914 gegründet. Diese Convention ist ein multilateraler Staatsvertrag, dessen Ziel es ist, in den Mitgliedstaaten zur Erreichung eines möglichst hohen Grades von Sicherheit für den Benutzer ziviler Handfeuerwaffen, einheitliche technische Bestimmungen für die Prüfung von Handfeuerwaffen und Munition zu schaffen. Damit wurde gleichzeitig erstmals auf breiter Basis die Grundlage für die gegenseitige Anerkennung der amtlichen Beschusszeichen dieser Länder gegeben.
Derzeit gehören der C.I.P. folgende 14 Staaten an: Chile, Belgien, Deutschland, Finnland, Frankreich, Großbritannien, Italien, Russland, Slowakei, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigte Arabische Emirate und Österreich.
Die Wurzeln der C.I.P. liegen in drei Gedanken, die untrennbar miteinander verbunden sind. Es sind dies
- die Vereinheitlichung der staatlichen Vorschriften für die Prüfung von Handfeuerwaffen und Munition um ein in allen Mitgliedstaaten einheitliches Niveau der Sicherheit von Handfeuerwaffen für den Benutzer festzulegen,
- die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass die von staatlichen Prüfstellen vorgenommenen Erprobungen gegenseitig anerkannt werden können,
- die Erleichterung des zwischenstaatlichen Handels mit zivilen Handfeuerwaffen und Munition.
Das dabei von den Mitgliedstaaten der Convention angestrebte Sicherheitsniveau orientierte sich von allem Anfang an nicht am Prinzip des "kleinsten gemeinsamen technischen Nenners", sondern war stets gekennzeichnet durch die Berücksichtigung aller bestmöglichen technischen Möglichkeiten. Die C.I.P. hat sich somit immer als jenes Instrumentarium gesehen, welches die Garantie für die Festlegung des jeweils aktuellen Standes der Technik auf dem Gebiet der Prüfung von Handfeuerwaffen und Munition bietet.
Die von den einzelnen Staaten für ihre Staatsbürger wahrzunehmende Obsorge beruht in allen Sozialstaaten moderner Prägung auf jenem Schutzprinzip, welchem der jeweilige Stand der Technik zu Grunde liegt. Die Erarbeitung und Festlegung des jeweiligen Standes der Technik überantworten die Mitgliedstaaten mit ihrem Beitritt der C.I.P. Gleichzeitig verpflichten sie sich, den in den einzelnen Beschlüssen und Empfehlungen der C.I.P. zum Ausdruck kommenden Stand der Technik in ihren nationalen Rechtsbereichen ohne Einschränkung anzuerkennen und zur Grundlage ihrer nationalstaatlichen Regelungen auf diesem Gebiet zu machen.
Die C.I.P. zeichnet sich daher verantwortlich für die Gewährleistung der Sicherheit der Benutzer ziviler Handfeuerwaffen. Eine Verantwortung, die gegenüber jedem einzelnen ihrer Mitgliedstaaten und damit automatisch auch gegenüber jedem einzelnen Schutzsubjekt dieser Staaten besteht. Es ist von entscheidender Bedeutung, dass sich die C.I.P. bei allen ihren Tätigkeiten dieser Verpflichtung stets bewusst ist und sich die Repräsentanten der Mitgliedstaaten in der C.I.P. bei ihren Entscheidungen ausschließlich davon leiten lassen.