Tourismus & Historische Bauten

Tourismus in Österreich 

Aufgaben des Bundesministeriums für Wirtschaft, Familie und Jugend

Im Kompetenzbereich des BMWFJ befinden sich folgende tourismusrelevante Materien:

  • Gewerberecht (und damit verbunden auch die Regelungskompetenz für die Lehrlingsausbildung),
  • Tourismusstatistik,
  • Abschluss von internationalen Abkommen im Bereich Tourismus,
  • im Rahmen der Privatwirtschaftsverwaltung tourismusrelevante Förderungen.

Tourismus-Symbolbilder

Aufgaben des Bundes

Im Bereich der Bundeskompetenzen haben beispielsweise folgende Bereiche starke Implikationen für den Tourismus und die Freizeitwirtschaft:

  • Gewerberecht,
  • Verkehrsrecht,
  • Arbeitsrecht,
  • innere Sicherheit,
  • Steuer- und Abgabenwesen,
  • teilweise Umweltschutz,
  • im Rahmen der Privatwirtschaftsverwaltung der Förderungsbereich.

Tourismus ist im Kern Landessache

Beim Bereich Tourismus und Freizeitwirtschaft handelt es sich um eine Querschnittsmaterie mit einer überaus ausgeprägten Kompetenzsplitterung. Entsprechend dem Art. 15 B-VG (Generalklausel) ist die Regelung von spezifisch tourismus- und freizeitwirtschaftlichen Bereichen im Kern Landessache.

Aufgaben der Bundesländer

Die österreichischen Bundesländer sind zuständig für die Erlassung von "Tourismusgesetzen" und zur Regelung des "Veranstaltungswesens". Sie sind zum Teil auch für umweltschutzrelevante Regelungen, zur Regelung der Raumordnungen, zur Erlassung von Bauordnungen sowie zur Regelung infrastruktureller Belange (z. B. Landesstraßen) zuständig.

Im Rahmen der Privatwirtschaftsverwaltung sind sie für Landesförderungen zuständig.

Für weitergehende Recherchen wird die Nutzung des Rechtsinformationssystems des Bundes (RIS) empfohlen.

Letzte Änderung am: 23.11.2012 13:05