Normung
Das BMWFJ ist die Aufsichtsbehörde des Österreichischen Normungsinstituts (ON, Austrian Standards Institute). Die Aufgaben, die das ON zu erfüllen hat, ergeben sind aus den folgenden Verpflichtungen:
1. Rechtlich
1.1 Aus dem WTO-Abkommen über technische Handelshemmnisse
1.2 Aus der EU-Mitgliedschaft Österreichs (welche voraussetzt, dass das nationale Normungsinstitut Mitglied bei CEN-Centre Européen de Normalisation ist)
1.3 Bundesgesetz über das Normenwesen aus dem Jahr 1971
2. Wirtschaftlich
2.1 Aus dem volkswirtschaftlichen Nutzen der Normung
2.2 Aus der Exportorientierung der österreichischen Wirtschaft
2.3 Aus der Bedeutung europäischer Normen auf Märkten außerhalb Europas
ON homepage: http://www.on-norm.at/
EG-RICHTLINIE 98/34
Diese Richtlinie stellt ein Informationsverfahren über Normen und technische Vorschriften dar, wobei Österreich in der Arbeitsgruppe auf europäischer Ebene durch einen Mitarbeiter der Abteilung I/12 vertreten ist.
Die Mitgliedstaaten informieren und konsultieren gemäß dieser Richtlinie die anderen Mitgliedstaaten und die Europäische Kommission (EK), ehe sie derartige Maßnahmen erlassen. Die EK, die Mitgliedstaaten und die Industrie haben somit einen Einblick in die Vorgänge im technischen Bereich und können Beschränkungen des freien Warenverkehrs bereits bei ihrer Entstehung beseitigen lassen. Weiteres werden in dieser Gruppe Normungsmandate beschlossen.
ABKOMMEN ÜBER DIE GEGENSEITIGE ANERKENNUNG GEMÄSS ARTIKEL 133 EU-VERTRAG (MRA - MUTUAL RECOGNITION AGREEMENT)
Abkommen über die gegenseitige Anerkennung haben das Ziel, den Handel von Waren zwischen der EU und Drittstaaten durch Erleichterung des Marktzugangs zu fördern. MRAs sind bilaterale Abkommen zwischen der EU und Drittstaaten.
Derzeit bestehen MRAs mit den folgenden Staaten:
- Australien
- Neuseeland
- USA
- Kanada
- Israel
- Japan
- Schweiz
MRAs legen die Bedingungen fest, unter denen die EU-Mitgliedstaaten und die Drittstaaten Prüfzeugnisse und Zertifikate, die von Konformitätsbewertungsstellen der anderen Seite des Abkommens ausgestellt wurden, in Übereinstimmung mit der Gesetzgebung dieser Seite akzeptieren.
Nähere Details siehe
http://ec.europa.eu/enterprise/policies/single-market-goods/international-aspects/mutual-recognition-agreement/index_en.htm