Unternehmen

Gewerbe 

Was ist ein Gewerbe?

Voraussetzung für die Zuordnung einer Tätigkeit zum Gewerberecht ist deren  Gewerbsmäßigkeit. Unter gewerbsmäßig ist jede

  • selbständige (d.h. auf eigene Rechnung und Gefahr),
  • regelmäßige und
  • auf wirtschaftlichen Vorteil (Gewinnerzielungsabsicht)

gerichtete Tätigkeit zu verstehen. Voraussetzungen zur Erlangung einer Gewerbeberechtigung sind in der Gewerbeordnung geregelt.

Letzte Änderung am: 26.11.2009 09:18