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Meisterprüfungsaktion - Rückerstattung eines Drittels der Gebühren für Meisterprüfungen 

Das Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend übernimmt im Falle des Bestehens der Meisterprüfung auf Antrag ein Drittel der Prüfungsgebühr.

Nach einer erfolgreich abgelegten Meisterprüfung kann der/die neue Meister/in ein Antragsformular zusammen mit einer Kopie des Prüfungszeugnisses und eines Nachweises der Zahlung der Prüfungsgebühr

  • per Post an das Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend, "Meisterbonus", 1010 Wien, Stubenring 1
  • per E-Mail an meisterbonus@bmwfj.gv.at
  • per Telefax an +43/(0)1/71100-930075

senden. In Folge bekommt sie/er dann ein Drittel der Prüfungsgebühr vom Ministerium rückerstattet.

Einreichungen im BMWFJ sind seit 1.1.2012 möglich. Förderwerber können ausschließlich Personen sein, die im Zeitraum 1. November 2011 bis 31. Oktober 2013 ihre Meister- bzw. Befähigungsprüfung in Österreich positiv abgeschlossen haben.

Förderungsrichtlinie für Meister- und Befähigungsprüfungen

Verlängerung der Förderungsrichtlinie

Einreichformular

Letzte Änderung am: 25.04.2013 09:56