Unternehmen

Öffentliches Register 

Gemäß § 23 A-QSG ist die QKB verpflichtet ein "Öffentliches Register" aller Abschlussprüfer und Prüfungsgesellschaften, die über eine gültige Bescheinigung (gemäß § 15 leg. cit.) verfügen, zu führen.

Das "Öffentliche Register" wurde Ende 2007 online geschaltet und ist für jedermann unentgeltlich zugänglich. Alle Abschlussprüfer und Prüfungsgesellschaften sind verpflichtet, die zur Anlage und Führung des "Öffentlichen Registers" erforderlichen Unterlagen vorzulegen und jede Änderung der enthaltenen Informationen unverzüglich der QKB bekanntzugeben. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der im "Öffentlichen Register" eingetragenen Daten und Informationen ist der jeweilige Abschlussprüfer und die jeweilige Prüfungsgesellschaft verantwortlich.

Das Formular für Meldungen an das "Öffentliche Register" kann hier ausgefüllt bzw. downgeloaded werden.

Vergebührung

Die entsprechenden Eingaben bei der QKB sind aufgrund der Basis der gesetzlichen Vorgaben durch das Bundesministerium für Finanzen (BMF) zu vergebühren, wobei die

  • Eingabegebühr 14,30 € (für Anträge) und die
  • Bogengebühr 3,90 €

betragen.