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BVT-Merkblätter und BVT-Schlussfolgerungen 

Im Rahmen der Industrieemissions-Richtlinie (IED) organisiert die Europäische Kommission einen Informationsaustausch mit den Mitgliedstaaten, den Industrieverbänden und den Umweltschutzorganisationen. Ergebnis sind die umfangreichen BVT-Merkblätter (BVT ist die Abkürzung für "beste verfügbare Techniken") sowie die daraus abgeleiteten, im Art. 75 Ausschuss beschlossenen, zusammengefassten BVT-Schlussfolgerungen. Ein eigens eingerichtetes Art. 13 Forum überwacht die Arbeiten zur Erstellung der BVT-Merkblätter (s. auch den Beitrag IED - Kap. II). Die Ausarbeitung der BVT-Merkblätter erfolgt federführend durch das European IPPC-Bureau in Sevilla, Spanien.

In den BVT-Merkblättern (auch: BAT-Dokumente, BREFs genannt) werden die bei industriellen Tätigkeiten (Anhang I der IED) angewandten Verfahren beschrieben sowie die bei Anwendung dieser Verfahren auftretenden Emissionen, mögliche Emissionsminderungsmaßnahmen sowie nähere Angaben dazu (Einsatzbedingungen, Kosten von Emissionsminderungsmaßnahmen etc.) erläutert.

In den BVT-Schlussfolgerungen schließlich finden sich zusammengefasst die "besten verfügbaren Techniken" sowie damit assoziierte BAT-Emissionswerte (BAT-AELs), welche gemäß der IED als Grundlage für die Erteilung von Genehmigungen heranzuziehen sind. Dadurch soll erreicht werden, dass innerhalb der Europäischen Union in den Mitgliedstaaten ähnliche Standards bei der Vorschreibung umweltrelevanter Auflagen angewendet werden.

Im Laufe der Jahre wurden unter der alten IPPC-Richtlinie 33 BVT-Merkblätter fertiggestellt und von der Europäischen Kommission veröffentlicht. Diese gelten auch unter der IED als Referenzdokumente. Sie können vom European IPPC-Bureau heruntergeladen werden.

Österreich beteiligt sich an einem Programm Deutschlands, die in englischer Sprache verfassten BVT-Merkblätter in ihren wichtigen Kapiteln in die deutsche Sprache zu übersetzen. Soweit deutschsprachige Versionen zur Verfügung stehen, können diese von der Homepage des Deutschen Umweltbundesamtes heruntergeladen werden.

Folgende - unter der IPPC-Richtlinie fertiggestellten - BVT-Merkblätter liegen vor:

  • Abfallbehandlung
  • Abfallverbrennung
  • Abwasser- und Abgasbehandlung in der chemischen Industrie
  • Anorganische Großchemie - Ammoniak, Säuren und Düngemittel
  • Anorganische Großchemie - feste und sonstige Chemikalien
  • Besondere anorganische Chemikalien
  • Chloralkaliindustrie
  • Cross-Media-Effekte
  • Eisen- und Stahlerzeugung
  • Eisenmetallverarbeitung
  • Emissionen aus Lagerungen
  • Emissionsmessung/Überwachung (Monitoring)
  • Energieeffizienz
  • Gerbereien
  • Glasindustrie
  • Großfeuerungsanlagen
  • Industrielle Kühlsysteme
  • Intensivtierhaltung
  • Keramikindustrie
  • Lebensmittel-, Getränke- und Milchindustrie
  • Management von Bergbauabfällen
  • Nichteisenmetallindustrie
  • Oberflächenbehandlung unter Verwendung von Lösungsmitteln
  • Oberflächenbehandlung von Metallen und Kunststoffen
  • Organische Feinchemie
  • Organische Großchemie
  • Polymere
  • Raffinerien
  • Schlachthäuser, Tierkörperverwertungsanlagen und Nebenprodukte
  • Schmiede- und Gießereiindustrie
  • Textilindustrie
  • Zellstoff- und Papierindustrie
  • Zement-, Kalk- und Magnesiumoxidindustrie

In einem Revisionsprozess werden nun nach und nach die vorhandenen BVT-Merkblätter aktualisiert, vervollständigt und an die Erfordernisse der IED angepasst. Weiters werden für industrielle Tätigkeiten, die nicht von der alten IPPC-Richtlinie erfasst waren, aber nun unter die IED fallen, neue Dokumente erstellt. Dies ist als erstes für die Spanplattenerzeugung der Fall. Von der Kommission noch nicht veröffentlichte Dokumente oder weitere, unfertige Revisionsentwürfe können ebenfalls von der Website des European IPPC-Bureaus heruntergeladen werden.

Unter dem Geltungsbereich der IED wurden die ersten beiden neuen BVT-Schlussfolgerungen im März 2012 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Es handelt sich dabei um die Branchen der Eisen- und Stahlerzeugung sowie der Glasherstellung.

Kontakt

Abteilung Gewerbetechnik: post@i2.bmwfj.gv.at

Letzte Änderung am: 29.03.2012 12:47