Wirtschaftspolitik

EU-Beihilfenrecht 

Die Aufgaben werden seit dem Bundesministeriengesetz 2003 für die gesamte Republik durch das Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend wahrgenommen.

Als zuständige Organisationseinheit steht dafür die Abteilung "EU-Beihilfenrecht" zur Verfügung, die sich als Serviceeinrichtung versteht.

Die Aufgaben werden seit dem Bundesministeriengesetz 2003 für die gesamte Republik durch das Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend wahrgenommen.

Als zuständige Organisationseinheit steht dafür die Abteilung "EU-Beihilfenrecht" zur Verfügung, die sich als Serviceeinrichtung versteht.

Zentrale Aufgabe der Abteilung ist die Koordination unternehmensbezogener Wirtschaftsförderungen von öffentlichen Körperschaften in Österreich aufgrund des europäischen Gemeinschaftsvertrages und die dazu erforderliche Kommunikation mit der Europäischen Kommission. Insbesondere handelt es sich um die Artikel 106-109 AEUV, auf diese Artikel bezugnehmende Verordnungen, Richtlinien sowie zahlreiche weitere Regelungen der Europäischen Kommission in Form von Schreiben, Mitteilungen, Leitlinien, Gemeinschaftsrahmen oder ähnlichen Regelungen gemeinhin auch als so genannter "Beihilfen-Acquis" bezeichnet.

Letzte Änderung am: 20.01.2010 09:35