Hier finden Sie alle wichtigen Informationen über bestehende Filmabkommen, die Anerkennung von Gemeinschaftsproduktionen und den vom Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend verliehenen Staatspreis Wirtschaftsfilm.
Filme zu produzieren ist teurer denn je,
sie zu finanzieren ist schwieriger denn je,
Förderungen zu lukrieren ist umso wichtiger denn je.
Für die österreichische Filmwirtschaft werden internationale Koproduktionen immer wichtiger. Sie führen einerseits zu erweiterten Finanzierungsmöglichkeiten einzelner Filme; andererseits helfen sie, dass sich das investierte Kapital (durch Erschließung zusätzlicher Absatzmärkte) auch rechnet. Filme, die als Gemeinschaftsproduktionen hergestellt werden, sind inländischen Filmen gleichgestellt und können die gleichen Förderungen erhalten, die im Vertragsland zur Verfügung stehen.
Die Anerkennung von Gemeinschaftsproduktionen sowie die Verhandlungen über bilaterale Filmabkommen fallen in den Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft, Familie und Jugend. Für Förderungen von Filmen (Österreichische Filminstitut) und die Vertretung Österreichs bei internationalen Filmgremien ist das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur verantwortlich.