Wirtschaftspolitik

Fitnesspaket für innovative Unternehmen 

Innovationen sichern Österreichs Wohlstand und schaffen zukunftsträchtige Arbeitsplätze. Daher hat das Wirtschaftsministerium ein umfangreiches Innovations-Fitnesspaket geschnürt, das sich an Unternehmensgründer und Betriebsübernehmer sowie an innovative, exportorientierte kleine und mittlere Unternehmen richtet. Ziel ist es, die Umstrukturierung der Wirtschaft in wichtigen Kernbereichen zu forcieren: Im Rahmen einer Triple-I-Strategie will das Wirtschaftsministerium Innovationspotenziale heben, Investitionen unterstützen und die Internationalisierung fördern.

Das vorliegende Scheckheft "FITNESSPAKET FÜR INNOVATIVE UNTERNEHMEN" soll ihnen einen Überblick über die zahlreichen Fördermaßnahmen ermöglichen die sie für ihre innovativen Projekte nutzen können sowie über die Beratungsangebote der entsprechenden Stellen informieren. Das Scheckheft liegt nun in der 2. veränderten Auflage vor.

Logo Fitness-Scheck

INHALT

NÜTZEN SIE UNSERE FÖRDERANGEBOTE

  1. Innovations.Scheck
  2. Innovations.Scheck Plus
  3. Gründungs.Technologie.Scheck
  4. Jungunternehmer.Scheck
  5. aws-Bonitätsanalyse für KMU
  6. Export.Scheck

NÜTZEN SIE UNSERE BERATUNGSANGEBOTE

  1. Verband der Technologiezentren Österreichs (VTÖ) – Ihr Coaching-Partner
  2. Austrian Cooperative Research (ACR) – Ihr Forschungs-Partner
  3. Christian Doppler Forschungsgesellschaft (CDG) – Ihr Forschungs-Partner
  4. Österreichische Hotel- und Tourismusbank (ÖHT) – Ihr Tourismus-Partner
  5. Austria Wirtschaftsservice (AWS) - Ihr Unternehmens-Partner
  6. Wirtschaftskammer Österreich - Außenwirtschaft (AWO)

 

Innovations.ScheckInnovationsscheck

Wer wird gefördert?

Kleine und mittlere Unternehmen mit Standort in Österreich, die in Forschung und Innovation einsteigen und vom Know-how der Forschungseinrichtungen profitieren wollen.

Wie wird gefördert?

Mit dem Innovationsscheck können sich Unternehmen an einlöseberechtigte Forschungs­einrichtungen (außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Fachhochschulen und Universitäten) wenden und je nach Bedarf deren Leistungen in der Höhe von bis zu EUR 5.000,- mit dem Scheck bezahlen.

Das KMU darf jedoch in den letzten 5 Jahren grundsätzlich keine Vertragsbeziehung im Rahmen eines F&E-Projektes mit jener Forschungseinrichtung gehabt haben, bei der es mit dem Innovationsscheck die Expertise „einkauft“.

NEU ab 1.1.2012: Eine Beantragung eines Folgeschecks mit der gleichen Forschungseinrichtung ist einmalig, in einem darauffolgenden Kalenderjahr, nach Abschluss des ersten Schecks möglich, wenn dies keine unmittelbare inhaltliche Fortsetzung des Vorgängerschecks darstellt.

Ein Unternehmen kann einen Innovations.Scheck € 5.000,- oder einen Innovations.Scheck PLUS € 10.000,- pro Jahr erhalten.

Was wird gefördert?

Spezifische Beratungsleistungen von ausgewählten Forschungseinrichtungen (Universitäten, Fachhochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen).

  • Studien zur Umsetzung innovativer Ideen (z.B. Konzeptentwicklungen, thematisch und technologisch offene bzw. auch nicht technologische Vor- und begleitende Studien, Vorarbeiten für technologische Problemlösungen) 
  • Vorbereitungsarbeiten für ein Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsvorhaben
  • Unterstützung bei der Prototypen­entwicklung
  • Analyse von Technologietransferpotential
  • Analysen zum Innovationspotenzial des Unternehmens (Prozess, Produkt, Technologie)
  • Konzepte für technisches Innovationsmanagement (v.a. im Zusammenhang mit Analysen zum Innovationspotential des Unternehmens).

Nicht gefördert werden:

  • Aufträge, für deren Abwicklung die Expertise einer Forschungs-einrichtung nicht erforderlich ist
  • Aufträge oder Evaluierungen ohne Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationscharakter sowie reine Mess- und Prüfaufträge
  • Projektkonstellationen, bei denen die Forschungseinrichtung als Vermittler für Dritte fungiert bzw. selbst keine ausgewiesene Expertise im fachlichen Bereich besitzt
  • Investitionen in Anlagen und Betriebsmittel(Ankauf von Soft- u. Hardware etc.)
  • Marktforschung (Meinungsumfragen), Marktstudien (Marktrecherchen, Konkurrenzanalysen), Marketing und Vermarktungsstudien sowie Werbung
  • reine Literatur- und Patentrecherchen
  • Erstellung von Business- und Finanzplänen
  • Standard-Trainings, Standard-Dienstleistungen
  • Besuch von Lehrveranstaltungen, Stipendien
  • Förderungsberatung und Antragserstellung
  • Vorhaben, die vor Antragsstellung in Auftrag gegeben worden sindVorhaben, die vor Antragsstellung in Auftrag gegeben worden sind 

Details finden Sie unter www.ffg.at/innovationsscheck  und unter Innovationsscheck

Innovationsscheck-Hotline: T: +43 (0) 5 7755-5000

 

Innovations.Scheck PLUSInnovationsscheckPlus

Wer wird gefördert?

Kleine und mittlere Unternehmen mit Standort in Österreich, die Ihre Forschungs- und Innovationsleistungen noch weiter vertiefen und vom Know-how der Forschungseinrichtungen profitieren wollen.

Wie wird gefördert?

Mit dem Innovationsscheck-PLUS können Unternehmen mit einer bereits im Antrag zu bestimmenden einlöseberechtigten Forschungs­einrichtung (außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Fachhochschulen und Universitäten) 80 Prozent deren Beratungsleistungen (gemäß einer Leistungsvereinbarung) im Wert von bis zu EUR 10.000,- bezahlen. 

Für € 10.000,-- Förderung sind förderbare Projektkosten in der Höhe von € 12.500,-- erforderlich/20 Prozent der Kosten (€ 2.500,--) werden vom Unternehmen getragen. Kosten unter € 12.500,-- werden aliquot unterstützt.

Das KMU darf jedoch in den letzten 5 Jahren grundsätzlich keine Vertragsbeziehung im Rahmen eines F&E-Projektes mit jener Forschungseinrichtung gehabt haben, bei der es mit dem Innovationsscheck-PLUS die Expertise „einkauft“.

NEU ab 1.1.2012: Eine Beantragung eines Innovationsschecks PLUS € 10.000,-- mit der gleichen Forschungseinrichtung ist einmalig, in einem darauffolgenden Kalenderjahr, nach Abschluss eines Innovationsschecks € 5.000,-- möglich.

Ein Unternehmen kann einen Innovations.Scheck PLUS € 10.000,- oder einen Innovations.Scheck € 5.000,- pro Jahr erhalten.

Was wird gefördert?

Spezifische Beratungsleistungen von ausgewählten Forschungseinrichtungen (Universitäten, Fachhochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen).

  • Forschungsbasierte Ideenstudien (wie beispielsweise Konzeptentwicklungen, thematisch und technologisch offene bzw. auch nicht technologische Vor- und begleitende Studien, Vorarbeiten für technologische Problemlösungen) sowie Forschungsarbeiten zur Umsetzung innovativer Ideen
  • Vorbereitungsarbeiten für ein Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsvorhaben (inkl. Analysen zur Vollständigkeit von technischen Lösungsansätze sowie deren Ausarbeitung)
  • Entwicklung von neuartigen Algorithmen und Methoden
  • Vorbereitung und Einleitung von patentierbaren Entwicklungen 
  • Unterstützung bei der Prototypenentwicklung (z.B. Wissenschaftliche Begleitung bei der Durchführung von Funktionstests und anschließenden Optimierungsarbeiten)
  • Konzepte für technisches Innovationsmanagement (v.a. im Zusammenhang mit Analysen zum Innovationspotential des Unternehmens)

Nicht gefördert werden:

  • Aufträge oder Evaluierungen ohne Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationscharakter sowie reine Mess- und Prüfaufträge
  • Aufträge für deren Abwicklung die wissenschaftlichen Expertise einer Forschungseinrichtung nicht erforderlich ist
  • Projektkonstellationen, bei denen die Forschungseinrichtung als Vermittler für Dritte fungiert bzw. selbst keine ausgewiesene Expertise im fachlichen Bereich besitzt
  • Investitionen in Anlagen und Betriebsmittel  (Ankauf von Soft- u. Hardware etc.)
  • Marktforschung (Meinungsumfragen), Marktstudien (Marktrecherchen, Konkurrenzanalysen), Marketing und Vermarktungsstudien sowie Werbung
  • Reine Literatur- und Patentrecherchen
  • Recherchen zum Stand der Technik
  • Erstellung von Business- und Finanzplänen
  • Standard-Trainings, Standard-Dienstleistungen
  • Besuch von Lehrveranstaltungen, Stipendien
  • Förderungsberatung und Antragserstellung
  • Vorhaben, die vor Antragsstellung in Auftrag gegeben worden sind  

Details finden Sie unter www.ffg.at/innovationsscheck   und unter Innovations.Scheck PLUS

Innovationsscheck-Hotline: T: +43 (0) 5 7755-5000

 

Gründungs-Technologiescheck (GTS)Gründungs-Technologie-Scheck

Zielsetzung

Die Zielsetzung des GTS besteht darin, den Unternehmensgründer/-innen und Betriebsübernehmer/-innen rasch und unbürokratisch in der kritischen Anfangsphase des Unternehmens den Zugang zu externem Know-how in Form von Beratungsleistungen zu ermöglichen, insbesondere in den Bereichen geistiges Eigentum und Technologie.

Wer wird gefördert?

Gefördert werden Unternehmensgründer und Betriebsübertragungen gemäß Neugründungs-Förderungsgesetz (NeuFöG).

Weitere Kriterien: siehe Programmdokument Gründungs-Technologiescheck in der Fassung vom 24. Mai 2011

Wie wird gefördert?

Die Förderung erfolgt in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses

  • Gesamtvolumen GTS Programm: EUR 1 Million
  • Höhe der Förderung: maximal EUR 1.000, wobei bis zu diesem Betrag die Förderintensität 100 % beträgt
  • Registrierung erfolgt auf der aws-Internetplattform www.awsg.at/gruenderscheck  
  • Zuschuss kann einmal pro Unternehmensgründung bzw. Betriebsübertragung gewährt werden, d.h. die mehrfache Einreichung von Gründungs-Technologieschecks pro Unternehmen ist nicht möglich. Die Kombination mit anderen Schecks ist möglich.

Weitere Informationen finden sie auf: www.awsg.at/gruenderscheck

Was wird gefördert?

  • Durchführung von innovations- und technologiebasierten Dienstleistungen im Rahmen von Unternehmensgründungen, welche im Zusammenhang mit der Erzeugung und dem Umgang mit Rechten an geistigem Eigentum (IPR) sowie der Beurteilung des Markt- und Technologieumfelds stehen.
  • Innovations- und technologiebasierte Beratungskosten
  • konkrete Maßnahmen im Zusammenhang mit der Formulierung und Anmeldung von Patenten
  • Beratungsleistungen über notwendige Voraussetzungen für innovations- und technologieorientierte Entwicklungen.
  • Spezifische Kosten der Marken- und Patentanmeldungen.

Beratungsleistungen können dabei von folgenden Dienstleistern bezogen werden:

  • Patentanwälte
  • Auf innovations- und technologieorientierte Fragestellungen spezialisierte Intermediates (AplusB Zentren, Impulszentren und Technologieparks gem. Liste im Anhang)
  • Akkreditierte Mitglieder der Expertengruppen Innovation und Technologietransfer der Fachgruppe Unternehmensberater und IT-Dienstleister der WKO (UBIT)

 NICHT gefördert werden:

  • Beratungskosten, die vor der online Registrierung angefallen sind

à ausschlaggebend ist das Datum der ersten Leistung, der ersten Rechnung oder der (An-)Zahlung, wobei kein Datum zeitlich vor der online Registrierung liegen darf.

  • Beratungskosten, die nicht im Zusammenhang mit dem Unternehmen stehen.
  • Vorhaben, die bereits im Rahmen von anderen Förderungsprogrammen gefördert wurden.
  • rein wirtschaftsorientierte Beratungsleistungen, wie sie etwa von Steuerberatern und Wirtschaftstreuhändern erbracht werden. 

 

aws-Bonitätsanalyse für KMU

 aws-BonitätsanalyseZielsetzung:

Die aws bietet als bankenunabhängiger Player der Zielgruppe der österreichischen kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) eine externe, bankenunabhängige Bonitätsbeurteilung aufgrund objektivierbarer und für den Kunden nachvollziehbarer Kriterien unter dem Titel „aws-Bonitätsanalyse für KMU“ zu geförderten Bedingungen an. Diese auf qualitative und quantitative Kriterien aufbauende Analyse soll Unternehmen eine bankenunabhängige, objektive Positionsbestimmung bzw. Eigenanalyse mit Benchmark innerhalb der Branche ermöglichen.

Ziel ist es, die Marktposition und Bonität bzw. Kreditwürdigkeit des Unternehmens besser einzuschätzen, zu objektivieren und dokumentieren zu können und die Verhandlungsposition gegenüber externen Partnern (z.B. Banken, Investoren, Kunden, Lieferanten) stärken.

Wer wird gefördert?

Das Programm richtet sich an KMU aller Branchen (mit Ausnahme der Tourismus und Freitzeitwirtschaft). Es wird vorgeschlagen, die aws-Bonitätsanalyse in einem ersten Ansatz auf zwei Zielgruppen zu fokussieren:

  • Mittlere/mittelständische Unternehmen (Arbeitstitel: „M-Bonitätsanalyse“)
  • Kleinunternehmen (Arbeitstitel: „K-Bonitätsanalyse“)

-        > 10 Mitarbeiter/-innen

-        Bilanzen von zumindest zwei Geschäftsjahren vorliegend

Weitere Kriterien: siehe Richtlinie "aws-Bonitätsanalyse für KMU" (Punkt 4. Förderungsnehmer)

Wie wird gefördert?

Förderbar ist die von der aws erbrachte Dienstleistung im Zusammenhang mit der Erstellung einer aws-Bonitätsanalyse:

  • pauschalierter Gesamtwert: EUR 4.000.- ohne Verrechnung eines Entgeltes
  • Förderintensität: "K-Bonitätsanalyse" 89% / "M-Bonitätsanalyse" 53%

Was wird gefördert?

Gefördert wird die Erstellung einer aws-Bonitätsanalyse.

NICHT gefördert werden:

  • Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Mitarbeiter und Unternehmen mit weniger als 2 Jahren Bestandsdauer
  •  Unternehmen im Umstrukturierungszeitraum, welche mit einer Rettungs- / Umstrukturierungsbeihilfe im Sinne des Beihilfenrechts gefördert werden

 

ExportscheckExportscheck

Zielsetzungen

Motivation zu den ersten Schritten in die Nachbarschaft, zur Marktdiversifikation in die europäische Nachbarschaft bzw. zur raschen weltweiten Realisierung des Marktpotentials von Technologiefirmen durch Kostenreduktion.

Das Ziel bis zum Ablauf der Initiative (31.03.2013) wäre, dass sich 2/3 der Fördernehmer im vorab definierten Markt etablieren können.

Wer wird gefördert?

Neuexporteure scheuen vor ersten Internationalisierungsschritten häufig auf Grund von Unsicherheit, vermuteten hohen Anlaufkosten und der (nur) mittelfristig erwarteten Kostenamortisation zurück. Die Kofinanzierung von direkten Markteintrittskosten in Europa entlastet, schafft Anreize und steuert Exporteure, die die ersten Schritte im Export gezielt setzen.

In der europäischen Nachbarschaft und auf Fernmärkten steht Firmen, die zwar keine Neuexporteure sind, jedoch erstmals in einen neuen Markt eintreten, ein Instrumentarium mit höherer Förderintensität zur Verfügung.

Als „Gazellen“ ausgewiesenen österreichische Technologiefirmen, es handelt sich dabei insbesondere um Unternehmen, die Patente angemeldet haben, über einen Zugang zu Forschungsförderungsmitteln verfügen, Technologie- und Innovations-Preisträgern sind oder beispielsweise Kapitalgarantien im Rahmen der Venture-Capital-Initiative der aws empfangen haben, stehen Gelder zur Verfügung, mit denen Maßnahmen zur raschen Vermarktung österreichischer Technologie im Ausland kofinanziert werden.

Wie wird gefördert?

Im Rahmen der Exportscheck Initiative wird zwischen drei verschiedenen Förderungen unterschieden:

  • Europaförderung - new to export
  • Fernmarktförderung - new to market
  • Technologieförderung - new technology

Je nach Region und Technologie sind Förderungen in Höhe von EUR 5.000.- (Europaförderung) / EUR 10.000.- (Fernmarktförderung) / EUR 15.000.- (Technologieförderung) aus Mitteln der Internationalisierungsoffensive möglich. Die Volumina für die einzelnen Schecks betragen jeweils EUR 500.000.- / EUR 2.000.000.- / EUR 1.500.000.-

Die Abwicklung erfolgt über die GO-International Initiative der Außenwirtschaftsstelle Österreich (AWO) der Wirtschaftskamme (WKÖ), welche auch ein kostenloses Beratungsgespräch im Vorfeld der Förderung anbieten.

Was wird gefördert?

  • Markteintritt (Europa, Fernmärkte)
  • rasche internationale Vermarktung von Innovationen österreichischer Technologiefirmen

Nähere Informationen finden sie auch auf der AWO-Homepage der Wirtschaftskammer Österreich   sowie unter http://www.go-international.at/

 

 

Kontakt

Abteilung C1/2 - Standortpolitik und Binnenmarkt: post@C12.bmwfj.gv.at

Letzte Änderung am: 23.05.2012 15:18